Katalysator für Innovationen
Forschungszulage: Start-up-Förderung leicht gemachtEPSA - Mit Bekanntmachung des Forschungszulagengesetzes (FZulG) im Jahr 2020 sind nun auch lukrative Förderungen für innovative Start-ups möglich! Bisher waren die meisten Förderprogramme im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) speziell für Start-ups kaum zugänglich. Programme wie ZIM oder KMU-innovativ erfordern wirtschaftliche Anforderungen, die für Unternehmen in der Gründungsphase oft unerreichbar sind. Zudem sind viele Programme nur für bestimmte Regionen ausgeschrieben oder mit einem intensiven Wettbewerb im Bewerbungsprozess verbunden. Wie sollen Start-up diese Anforderungen erfüllen? Innovative Start-ups sind oft auf Förderungen oder externe Finanzierungen angewiesen, um bis zum Erreichen des Break-Even-Point zu überleben. Die Forschungszulage adressiert genau diese Herausforderung und bietet die passende Lösung: Sie ist ein Katalysator für Innovation und ermöglicht durch realistische und erreichbare Kriterien ein planbares Wachstum. Für jedes innovative Start-up sollte es das zentrale Ziel sein, die Forschungszulage in den ersten drei Jahren als Wachstumsbeschleuniger zu nutzen und sie strategisch in den Businessplan einzubetten. Das optimale Zeitfenster für die Umsetzung der Forschungszulage liegt bei etwa ein Jahr nach der Gründung. Es ist empfehlenswert, dass bereits mindestens drei Entwicklungsmitarbeiter, einschließlich der Geschäftsführung, im Unternehmen angestellt sind.
Facts und Figures zur Forschungszulage:
• Rückwirkend und zukünftig beantragbare Förderung
• 25 Prozent Förderquote auf die Arbeitgeberbruttolohnkosten
• 15 Prozent Förderquote für Freelancer und externe Auftragnehmer
• Flache Innovationshürde: "Stand der Technik" muss nicht zwingend übertroffen werden
• Gehalt oder die erbrachte Eigenleistung der Geschäftsführung wird aktiv berücksichtigt
• Förderung ist gänzlich steuerfrei
• Unternehmen in der Gründungsphase haben meist keine Steuer zu entrichten, daher wird die Summe liquiditätswirksam ausgeschüttet
• Die maximale Forschungszulage beträgt 1 Million EUR pro Geschäftsjahr
Gerade Deeptech Start-ups sollten die Forschungszulage zwingend in ihren Businessplan als zusätzliche Liquidität einplanen und sich als innovatives Unternehmen auszeichnen lassen. Die Forschungszulage gewährleistet Planungssicherheit und unterstützt aktiv das Unternehmenswachstum. Ihr Nutzen ist groß, der dagegenstehende Aufwand im Verhältnis gering, insbesondere mit Unterstützung eines Förderberaters. Bemerkenswert ist, dass die Forschungszulage für Unternehmen jeder Größe gilt, was bedeutet, dass diese auch nach der Gründungsphase beantragt werden kann und entsprechend genutzt werden sollte.
Angesichts der aktuellen Haushaltssperre bleibt die Zukunft der Fördermittel ungewiss. Obwohl das entsprechende Gesetz voraussichtlich bis zum 15. Dezember 2023 verabschiedet werden soll, ist dessen endgültige Form noch offen. Schon jetzt stellen Fördermittel für viele Unternehmen eine Herausforderung dar - oft sind sie sich ihrer Ansprüche nicht bewusst oder setzen diese nicht durch, trotz des dringenden Bedarfs an finanziellen Mitteln und der Schwierigkeit, günstige Kredite zu erhalten.
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Quelle: EPSA Deutschland |