
1. Clubhouse-Opfer: Nur der Auftakt des Digital-Stasis
Handyspiel während der Corona-KonferenzPREVIEW online - Wird Bodo Ramelow, Ministerpräsident eines Landes mit den höchsten Infektionsraten, das erste Clubhouse-Opfer in Deutschland? Während der Corona-Bund-Länder-Konferenz hatte der Linkspolitiker wohl nichts Wichtigeres zu tun, als Handy-Games zu spielen und die Bundeskanzlerin als "Merkelchen" zu verspotten. 1000 Leute hörten zu. So geschehen in der Podcast-App Clubhouse. Würde Ramelow so viel Anstand haben und nach diesem unglaublichen Ausrutscher seinen Posten räumen, würde er sicher nicht das einzige Opfer bleiben. Denn wer im Clubhouse mitplappern möchte, erlaubt dem Betreiber nicht nur den Zugriff auf all seine Kontaktdaten – egal ob Freund oder Geschäftspartner. Es sollen sogar „Schattenprofile“ von Personen aus irgendwelchen Adressbüchern erstellt werden, die den AGBs nie zugestimmt haben. Das ist Digital-Stasi. Das sind chinesische Verhältnisse hoch zehn. Langsam scheinen Daten- und Verbraucherschützer endlich aufzuwachen. Wegen diverser Gesetzesverstöße hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Abmahnung an die Cloubhouse-Betreiber Alpha Exploration Co. eingeleitet."Gravierende Mängel" weise die Podcast-App auf. Dass Clubhouse Zugriff auf das Telefonbuch der Nutzer verlangt, sei ein Verstoß gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Verweigern die Clubhouse-Betreiber die Unterschrift der an die Abmahnung angehängte Unterlassungerklärung, stünde einer Klage nichts mehr im Wege.
Schutz bei Kaffee-Fahrten vor massivstem DSGO-Verstoß
Selbst das Bundesjustiz-Ministerium scheint sich mehr für den Schutz bei Kaffeefahrten zu interessieren, als für den bisher massivsten Angriff auf unsere Privatsphäre. Unter den aktuellen Pressemitteilungen des Ministeriums taucht nicht eine einzige Mitteilung in Sachen Clubhouse auf. Mehr noch! Auf die Anfrage des hightech presseclub (hpc) kam die Antwort: „Wenden Sie sich an das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat, das innerhalb der Bundesregierung federführend für den Datenschutz zuständig ist.“ Das ist wahrlich interessant: Für Rechtsbrüche in diesem Land ist die Behörde für „Bau und Heimat“ zuständig. Danke Frau Dr. Ariane Keitel, Pressesprecherin des BMJV. Müssen wir erst warten, bis durch den Digital-Stasi die ersten Handynummern, PINs etc. von DAX-Vorständen, Bundestagsabgeordneten etc. in BILD oder Internet erscheinen?
Digitaler Wilder Westen
Auf Nachfrage des hightech presseclub zeigten sich weder Verbraucherzentralen, noch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder regionale Datenschutzbehörden sensibilisiert, die Gesetzesbrüche zu verfolgen: „Wir planen, mit dem Anbieter der App in den USA Kontakt aufzunehmen, um einen Ansprechpartner für Datenschutzbelange genannt zu bekommen als Voraussetzung für weitere mögliche Schritte“, sagt Martin Schemm, Sprecher der Hamburger Datenschutzbehörde. Müssen sich Unternehmen, die in den deutschen oder europäischen Markt eintreten möchten nicht erst einmal an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten? Muss man aus dem fernen Old Germany erst einmal vorsichtig eine „Anfrage“ über den großen Teich schicken??? – Daten-Alltag in Deutschland.
Dabei ist Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgs oberster Datenschützer, doch gerne „erster Mann an der Spritze“, wenn es gilt, einen Finger in eine Daten-Wunde zu legen. Seine Anmerkungen zur bisher größten Verletzung der Privatsphäre hören sich dagegen ungewöhnlich „verständnisvoll“ und „diplomatisch“ an: „Die gesamte Datenschutzarchitektur der App Clubhouse zeigt, dass der Dienst offenbar zu schnell gewachsen ist und den Anforderungen der DSGVO nicht Rechnung trägt. Die mit heißer Nadel gestrickte Privacy Policy berücksichtigt zwar die Rechte Betroffener unter dem California Privacy Act, nicht aber unter der DSGVO, die der Dienst beachten muss.“
Klarer Rechtsbruch – Und? Weiter so?
Dass Clubhouse deutsche und europäische Rechte mit Füßen tritt, ja, rechtswidrig ist, scheint selbst Politiker wie Ramelow, Spahn oder Lindner wenig zu interessieren. Hoffen sie doch auf vermehrte Popularität und surfen deshalb gerne mit auf der Hype-Welle. Perfekte Vorbilder?
Weit gefehlt! Für unglaublich „hipp“ und „mega-trendy“ scheint sich auch Mitplauderin Dorothee Bär zu halten. In ihrem eigentlichen Job vermutlich nicht ausgelastet, lässt sie nahezu keinen ihrer Dauer-Posts aus, mit denen sie die Social-Media-Gemeinde überflutet, um nicht damit zu kokettieren, dass auch sie zu den „Auserwählten“, zum „inner circle“ der Clubhouse-Gemeinde gehört. Doch die erhoffte Image-Politur blättert schnell. Denn Wissende merken so unmittelbar, dass die eigentlich für Digitalisierung zuständige Staatsministerin keine Ahnung von der rechtswidrigen Spionage zu haben scheint. Erst recht nicht, von den in der App versteckten „Falltüren“, die der spiegel erst jüngst enthüllt hat. Statt sich um die mehr als überfällige Digitalisierung unserer Schulen, Gesundheitsämter, Behörden etc. zu kümmern, führt sie durch ihre oberflächlichen Posts – wie einst der Rattenfänger von Hameln – noch mehr Naivlinge in die Clubhouse-Gewölbe.
Und wie geht es jetzt weiter?
Wie wollen die verantwortlichen Behörden Rechtssicherheit wieder herstellen und diesen digitalen Wilden Westen endlich beenden? Werden eindeutige Verstöße gegen die DSGVO u.a. Gesetze endlich geahndet?
„Dass die App auch die Kontaktdaten ausliest und damit die Daten völlig unbeteiligter Personen erhält, ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Defizite höchst bedenklich“, so der Hamburger Datenschutz. „Hier ist am Ende jeder Nutzer dieser App selbst verantwortlich und sollte sich vorher überlegen, ob es in Ordnung ist, die Daten der Familie, Freunde, Bekannten und Geschäftspartner einfach so ins Blaue hinein wegzugeben zu einem Dienst, der offenkundig nicht in der Lage ist, die Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre, wie sie in Europa gelten, einzuhalten.“
Das dürfte die amerikanischen Betreiber sicher schmerzlich treffen...
Pressekontakt Peter Becker
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DownloadDer hightech presseclub deckte den Clubhouse-Skandal auf Quelle: hpc |